Wer hat gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

In Deutschland haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 1, gemäß den Bestimmungen des GKV-Verbandes einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dieser Anspruch ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeleistungen und zielt darauf ab, den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln zu gewährleisten, um ihre Selbstständigkeit im Alltag bestmöglich zu unterstützen und die Pflege zu erleichtern.

Kostenfreie Pflegehilfsmittel in nur 3 Schritten

Senobox beantragen

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Formalitäten

Wir übernehmen alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse.

Monatliche Lieferung

Die Pflegebox wird unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung  versandt.

Ihre Vorteile von Senobox

Kostenfrei

Bei genehmigtem Pflegegrad erhalten Sie kostenfreie monatliche Pflegeboxen, versandkostenfrei.

Hochwertige Produkte

Unser Sortiment umfasst nur hochwertige Produkte bekannter Marken, die auch in medizinischen Einrichtungen Verwendung finden.

Qualitätskontrolle

Unsere Produkte werden streng kontrolliert und sorgfältig aus verschiedenen Marken ausgewählt, um Ihr Optimum zu garantieren.

Sorgenfreier Ablauf

Nach Ihrer Bestellung übernehmen wir den Kontakt mit Ihrer Pflegekasse und beantragen die Kostenübernahme für Sie.

Individuelle Boxen

Stellen Sie Ihre individuelle Senobox nach Ihren Wünschen zusammen und passen Sie sie jederzeit an.

Keine Vertragsbindung

Sie können Ihre Senobox jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen.

Sie haben mindestens Pflegegrad 1?
Dann lassen Sie sich Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel nicht entgehen!