Wer hat gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
In Deutschland haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 1, gemäß den Bestimmungen des GKV-Verbandes einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dieser Anspruch ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeleistungen und zielt darauf ab, den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln zu gewährleisten, um ihre Selbstständigkeit im Alltag bestmöglich zu unterstützen und die Pflege zu erleichtern.
Kostenfreie Pflegehilfsmittel in nur 3 Schritten
Senobox beantragen
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Formalitäten
Wir übernehmen alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse.
Monatliche Lieferung
Die Pflegebox wird unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung versandt.
Ihre Vorteile von Senobox
Kostenfrei
Bei genehmigtem Pflegegrad erhalten Sie kostenfreie monatliche Pflegeboxen, versandkostenfrei.
Hochwertige Produkte
Unser Sortiment umfasst nur hochwertige Produkte bekannter Marken, die auch in medizinischen Einrichtungen Verwendung finden.
Qualitätskontrolle
Unsere Produkte werden streng kontrolliert und sorgfältig aus verschiedenen Marken ausgewählt, um Ihr Optimum zu garantieren.
Sorgenfreier Ablauf
Nach Ihrer Bestellung übernehmen wir den Kontakt mit Ihrer Pflegekasse und beantragen die Kostenübernahme für Sie.
Individuelle Boxen
Stellen Sie Ihre individuelle Senobox nach Ihren Wünschen zusammen und passen Sie sie jederzeit an.
Keine Vertragsbindung
Sie können Ihre Senobox jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündigen.